Wilhelmstadt Oberschule
Wilhelmstraße 30
13593 Berlin
Telefon: 030/ 362 892 13
Fax: 030/ 362 892 14
Mobil: 0177 933 313 4
E-Mail:
sekretariat@wilhelmstadtschulen.de
Campus-Webseite:
www.wilhelmstadtschulen.de
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BBR ist eine Abkürzung und steht für Berufsbildungsreife. Die Berufsbildungsreife stellt neben dem Mittleren Schulabschluss (MSA) sowie dem Abitur eine der Möglichkeiten dar, einen Abschluss an einer weiterführenden Schule in Berlin zu erwerben. Die Berufsbildungsreife kann dabei nach der neunten als auch nach der zehnten Klasse absolviert werden. Zwar sieht die BBR keine speziellen Prüfungen wie im Abitur vor, allerdings müssen die SchülerInnen an vergleichenden Arbeiten teilnehmen und bestimmte Anforderungen erfüllen. Des weiteren beinhaltet die BBR auch Mindestanforderungen in den Jahrgangsnoten.
Während das Abitur beispielsweise auf ein akademsches Studium vorbereiten soll, dient die Berufsbildungsreife dazu, SchülerInnen angemessen auf eine praktische Berufsausbildung vorzubereiten.
Eine gesonderte Form der Berufsbildungsreife (BBR) stellt die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) dar. Die EBBR geht aus der BBR hervor. Im Gegensatz zur gewöhnlichen Berufsbildungsreife kann sie jedoch nicht in der neunten, sondern nur in der zehnten Klasse absolviert werden. Auch für die EBBR gibt es Mindestanforderungen in den Jahrgangsnoten. Der wesentliche Unterschied zur BBR besteht jedoch darin, dass SchülerInnen für die Erlangung der EBBR an speziellen Prüfungen und nicht vergleichenden Arbeiten teilnehmen müssen. Außerdem werden EBBR- sowie MSA-SchülerInnen gemeinsam geprüft. Je nach Prüfungsergebnis kann die geprüfte Person dann entweder die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) oder den Mittleren Schulabschluss (MSA) erlangen.
In mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik sowie entweder Wirtschaft, Arbeit, Technik oder 1. Fremdsprache muss auf G-Niveau jeweils mindestens eine 4 erreicht werden. Der Notendurchschnitt aller Fächer, der leistungsdifferenzierten auf G-Niveau, muss mindestens 4,0 betragen.
Wer den Jahrgangsteil nicht bestanden hat, kann in einem Fach (außer Sport) eine Nachprüfung ablegen, wenn dadurch die Verbesserung einer Leistung um eine Notenstufe erreichbar ist.
In den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik müssen die Schüler mindestens die Note 4 erreichen. Eine Note 5 kann aber durch mindestens die Note 3 im anderen Fach ausgeglichen werden.
Wer die BBR nicht am Ende der 9. Klasse schafft, rückt trotzdem in die Klasse 10 auf und kann sie dort durch erfolgreiche Teilnahme an den vergleichenden Arbeiten erreichen. Außerdem ist die freiwillige Teilnahme an der MSA/EBBR-Prüfung möglich; bei Erfolg können dadurch alle Schulabschlüsse erreicht werden.
Für Schüler, die die BBR nach der 9. Klasse nicht geschafft haben, und dann in der 10. Klasse auf dem Niveau der 9. Jahrgangsstufe unterrichtet werden, gelten für die BBR die gleichen Bedingungen wie nach der 9. Klasse.
Wird der Unterricht auf dem Niveau der 10. Klasse erteilt, erfüllt der Schüler dann die Voraussetzungen bei den Jahrgangsleistungen, wenn er in den Fächern Deutsch und Mathematik auf G-Niveau mindestens eine 4 und eine 5 erreicht hat und der Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 4,2 beträgt.
Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein: