Informationen zum Mittleren Schulabschluss (MSA)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen!

Der Mittlere Schulabschluss (MSA) ist eine verbindlich vorgeschriebene Prüfung für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse.

Der MSA besteht insgesamt aus drei schriftlichen Prüfungen (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache), eine mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache, also in Englisch, sowie eine weitere Prüfung in besonderer Form, die Präsentationsprüfung. Alle Prüfungen finden im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe Zehn statt, sodass sich die Schülerinnen und Schüler im Laufe der 10. Klasse intensiv auf die Prüfungen vorbereiten können.
Die entsprechenden Rechtsvorschriften bilden die Sekundarstufen-I-Verordnung (Sek-I:VO) und die AV Prüfungen, die auf der Homepage der Berliner Senatsverwaltung (https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/) zu finden sind.

Die schriftlichen MSA-Prüfungen

Die Prüfungsaufgaben der schriftlichen Prüfungen werden von der Senatsverwaltung zentral gestellt. Die Prüfungen dauern für Deutsch 180 Minuten, für Englisch 150 Minuten und für Mathematik 120 Minuten.

Die mündliche MSA-Prüfung

Die mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache (Englisch) überprüft die Sprechfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die Prüfung ist als Partnerprüfung von zwei Prüflingen abzulegen, wobei die Aufgaben nach einheitlichen Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde durch den Fachlehrer schulintern gestellt werden. Die Prüfungsdauer beträgt zwischen fünf und zehn Minuten.

Die „Prüfung in besonderer Form“ (Präsentationsprüfung)

Die Präsentationsprüfung ist in der Regel eine Gruppenprüfung (bis zu vier Schülerinnen und Schüler) mit anschließendem Prüfungsgespräch zu einem von den Schülern selbst gewählten Thema. Die Prüfung umfasst bei Gruppenprüfungen pro Teilnehmer zehn Minuten (inklusive Prüfungsgespräch). Das Thema der Präsentationsprüfung ist einem in der Jahrgangsstufe Zehn unterrichteten Fach des gesellschaftswissenschaftlichen (Geschichte/Sozialkunde, Erdkunde, Ethik) oder naturwissenschaftlichen Lernbereichs (Biologie, Physik, Chemie), sowie den Fächern Musik, Bildende Kunst oder der zweiten Fremdsprache zu entnehmen. Das gewählte Thema, sowie die individuellen Unterthemen der einzelnen Gruppenmitglieder müssen mit Unterstützung eines betreuenden Fachlehrers im Vorfeld der Anmeldung formuliert, von den Eltern bestätigt und von einem Prüfungsausschuss genehmigt werden. Für die weitgehend selbstständige Erarbeitung ihres Vortrags haben die Gruppen im Anschluss mindestens sechs Wochen Zeit. Präsentiert werden können problemorientierte Arbeitsprozesse und Arbeitsprodukte. Mögliche Präsentationsformen sind ein Vortrag mit Thesenpapier, Experimente, Foliendarstellungen, Plakate, Software-Präsentationen, Video- und Audioproduktionen oder Präsentationen eines Portfolios.

Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Präsentationsprüfungen berücksichtigt:

  • das Einhalten der Zeitvorgabe
  • die Struktur des Themas
  • die Funktionalität des Medieneinsatzes
  • die Verständlichkeit der Sprache
  • das Auftreten des Prüflings
  • die Qualität der Team- bzw. Einzelleistung
  • die Qualität der Antworten im Prüfungsgespräch
  • die Richtigkeit des Inhalts
  • die Angemessenheit des Niveaus

Aufgrund der Komplexität der Prüfung ist es besonders wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler im Arbeitsprozess unbedingt die Beratungsgespräche mit der betreuenden Lehrperson führen und Inhalte sowie Vereinbarungen in einem Protokoll dokumentieren.

Weitere Informationen und Tipps können der „Handreichung zur Präsentationsprüfung im Mittleren Schulabschluss Berlin“ auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg entnommen werden. Die Regelungen zum MSA können Sie hier noch Mal nachlesen.

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